Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
|
|
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Wiederroth, Jürgen, Wertheim am Main,
* ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
11.11.2024
Dachl |
HRB 176767: Crayon Deutschland GmbH, Oberhaching, Landkreis München, Bajuwarenring 1, 82041 Oberhaching. Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 3 (Stammkapital) sowie die Aufhebung des § 6 (Beirat) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Unterhaching, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Inselkammerstraße 12, 82008 Unterhaching.
HRB 176767: Crayon Deutschland GmbH, Oberhaching, Landkreis München, Bajuwarenring 1, 82041 Oberhaching. Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2010 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
HRB 176767: Crayon Deutschland GmbH, Oberhaching, Landkreis München, Bajuwarenring 1, 82041 Oberhaching. Bestellt: Geschäftsführer: Wiederroth, Jürgen, Wertheim am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 176767: Crayon Deutschland GmbH, Oberhaching, Landkreis München, Bajuwarenring 1, 82041 Oberhaching. Die Crayon Cloud Consulting GmbH mit dem Sitz in Oberhaching (Amtsgericht München HRB 218271) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen