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Creativ in Stein Martin Suttmeyer GmbH, Gelsenkirchen (HRB 3213)

Firmendaten

Anschrift
Zum Hauptfriedhof 4
45894 Gelsenkirchen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0209/398038
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 3213
Amtsgericht: Gelsenkirchen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Creativ in Stein Martin Suttmeyer GmbH aus Gelsenkirchen ist im Handelsregister Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 3213 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Creativ in Stein Martin Suttmeyer GmbH ihren Standort nicht geändert. Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 26.000,00 EUR. Die Creativ in Stein Martin Suttmeyer GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 23.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 21.07.2006
Veränderung

Creativ in Stein Martin Suttmeyer GmbH, Gelsenkirchen (Zum Hauptfriedhof 4, 45892 Gelsenkirchen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Gelsenkirchen HRA 3853) am 11.10.2005 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 23.09.2005
Veränderung

Creativ in Stein Martin Suttmeyer GmbH, Gelsenkirchen (Zum Hauptfriedhof 4, 45892 Gelsenkirchen). Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 im Wege des Formwechsels in die Creativ in Stein Martin Suttmeyer GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelsenkirchen (12 AR 420/05) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.