Creo Holding Germany GmbH, Dresden (Louis-Braille-Str. 5, 01099 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 26.06.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Creo Holding Germany GmbH, Dresden (Louis-Braille-Str. 5, 01099 Dresden). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2006 sowie aufgrund des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, ebenfallsvom selben Tag, mit der Creo Deutschland GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 130853) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.