Creo Manufacturing Germany GmbH, Dresden (Louis-Bralle-Str. 5, 01099 Dresden). Die Verschmelzung ist wirksam geworden durch Eintragung am 31.08.2006 in das Register der Creo Deutschland GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 130853) gemäß Verschmelzungsvertrag vom 29.05.2006 mit Klarstellung vom 14.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Creo Manufacturing Germany GmbH, Dresden (Louis-Bralle-Str. 5, 01099 Dresden). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2006 sowie aufgrund des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.05.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.05.2006 mitder Creo Holding Germany GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 23221) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.