Creydt Fruchtsaft GmbH, Dassel (Theodor-Storm-Straße 13, 37586 Dassel). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Creydt Fruchtsaft: Inhaber Andreas Creydt e.K. (Amtsgericht Göttingen HRA 200668) am 31.05.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Creydt Fruchtsaft GmbH, Dassel (Theodor-Storm-Straße 13, 37586 Dassel). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2011 und der Abänderung vom 31.03.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Creydt Fruchtsaft: Inhaber Andreas Creydt eK, Niederlassung Dassel auftretenden Kaufmann Andreas Creydt übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.