Cris Devi A. Tarrab GmbH, Fulda (Dokkumstraße 1, 36039 Fulda). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 im Wege des Formwechsels in die Cris Devi A. Tarrab GmbH & Co. KG mit Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda HRA 5636) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Cris Devi A. Tarrab GmbH, Fulda (Dokkumstraße 1, 36039 Fulda). Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Herstellung, Handel und Vertrieb von Damen- und Herrenbekleidung, sowie Handel mit Kinder-, Damen- und Herrenunterwäsche, sowie Vermittlung und Handel einschließlich Ex- und Import von Kraftfahrzeugen.
Cris Devi A. Tarrab GmbH, Künzell (Dokkumstraße 1, 36039 Fulda). Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Fulda und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Sitz: Fulda. Neuer Gegenstand: Herstellung, Handel und Vertrieb von Damen- und Herrenbekleidung, sowie Handel mit Kinder-, Damen- und Herrenunterwäsche.
Cris Devi A. Tarrab GmbH, Künzell (Turmstraße 135, 36093 Künzell). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2006. Gegenstand: Herstellung, Handel und Vertrieb von Damen- und Herrenbekleidung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Tarrab, Abdel, Fulda, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.