Croldino Schneider GmbH, Solingen (Martinstr. 22, 42655 Solingen). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22589) am 02.09.2008 wirksam geworden.
Croldino Schneider GmbH, Solingen (Martinstr. 22, 42655 Solingen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Croldino Schneider e.K." mit Sitz in Solingen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.