HRB 24529: Crolla Lowis GmbH, Aachen, Papiermühlenweg 24, 52070 Aachen. Bestellt als Geschäftsführer: Huppertz, Janine, Stolberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 24529: Crolla Lowis GmbH, Aachen, Papiermühlenweg 24, 52070 Aachen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2020 mit Änderung vom 24.11.2020. Geschäftsanschrift: Papiermühlenweg 24, 52070 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Agentur für Design- und Kommunikationsdienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich daran zu beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Arnoldt, Paul, Köln, * ‒.‒.‒‒; Crolla, Thomas, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Lowis, Martin, Aachen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Formwechsel der Crolla Lowis & Partner, Designer, Aachen (AG Essen PR 2135) gemäß Umwandlungsbeschluss vom 02.11.2020 mit Änderung vom 24.11.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.