Cronemeyer Industrie-Isolierungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dortmund (Von-der-Tann-Str. 42, 44225 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Cronemeyer Montage GmbH am 14.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Cronemeyer Industrie-Isolierungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dortmund (Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2005 mit der Cronemeyer Montage GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund - HRB 15182) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.