Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
21 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Gallais Dutilloy, Agnes, Arnage / Frankreich,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.12.2022
Gleissner |
20 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Marin, Christian, Annecy / Frankreich,
* ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Houdek, Radek, Meyrin / Schweiz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.08.2022
Gleissner |
HRB 43666: Cronite Klefisch GmbH, Hürth, Siemensstraße 1, 50354 Hürth. Bestellt als Geschäftsführer: Münch, Pierre, Vauréal / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wittmann, Pierre Francois, Coubert/ Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 43666: Cronite Klefisch GmbH, Hürth, Siemensstraße 1, 50354 Hürth. Bestellt als Geschäftsführer: Gallais Dutilloy, Agnes, Arnage / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 43666: Cronite Klefisch GmbH, Hürth, Siemensstraße 1, 50354 Hürth. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2019 mit der Klefisch GmbH mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 43289) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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