HRB 200156: pro.ffa gmbh, Ihlow, Parkstraße 44 - 46, 49214 Bad Rothenfelde. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden heristo verwaltungs gmbh am 23.01.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 200156: pro.ffa gmbh, Ihlow, Parkstraße 44 - 46, 49214 Bad Rothenfelde. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.12.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.12.2016 mit der heristo verwaltungs gmbh mit Sitz in Bad Rothenfelde (Amtsgericht Osnabrück, HRB 111204) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
pro.ffa gmbh, Ihlow, Parkstraße 44 - 46, 49214 Bad Rothenfelde. Der mit der heristo aktiengesellschaft, Bad Rothenfelde, (Amtsgericht Osnabrück, HRB 110855) am 15.06.2005 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 04.09.2012 zum 31.12.2012 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
pro.ffa gmbh, Ihlow, Parkstraße 44 - 46, 49214 Bad Rothenfelde. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.09.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.09.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.09.2012 mit der FEH Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bad Rothenfelde (Amtsgericht Osnabrück, HRB 204659) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
pro.ffa gmbh, Ihlow, Schmiedestraße 16, 26632 Ihlow. Geschäftsanschrift: Parkstraße 44 - 46, 49214 Bad Rothenfelde.
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