HRB 5821: CSM GmbH, Recklinghausen, Königswall 16-18, 45657 Recklinghausen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Cuda Marketing GmbH, Gelsenkirchen (Königswall 16-18, 45657 Recklinghausen). Der Sitz ist nach Recklinghausen (jetzt Amtsgericht Recklinghausen HRB 5821) verlegt.
CSM GmbH, Recklinghausen (Königswall 16-18, 45657 Recklinghausen). Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 hat gleichzeitig mit der Sitzverlegung von Gelsenkirchen nach Recklinghausen auch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma (bisher Cuda Marketing GmbH) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 mit Änderung vom16.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 und 16.01.2008 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 und 16.01.2008 mit der Schupke Consulting AG mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen HRB 4792) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schupke Consulting AG, Recklinghausen (Königswall 16 - 18, 45657 Recklinghausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 mit Änderung vom 16.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.08.2007 und 16.01.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 und 16.01.2008 mit der CSM GmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen HRB 5821) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schupke Consulting AG, Recklinghausen (Königswall 16 - 18, 45657 Recklinghausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CSM GmbH am 10.03.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
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