HRB 14519 HB: Cuddy Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen, Industriestr. 20, 28199 Bremen. Die Verschmelzung ist mit der am 08.08.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Oldenburg, HRA 150528) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 14519 HB: Cuddy Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen, Industriestr. 20, 28199 Bremen. Kapital: 270.000 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.06.2012 ist das Stammkapital auf 268.428,23 EUR umgestellt undum 1.571,77 EUR auf 270.000 EUR erhöht worden sowie der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3.
HRB 14519 HB: Cuddy Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen, Industriestr. 20, 28199 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Moorgut Kartzfehn von Kameke GmbH & Co. KG mit Sitz in Bösel (Amtsgericht Oldenburg HRA 150528) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Cuddy Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen, Industriestr. 20, 28199 Bremen. Geschäftsanschrift: Industriestr. 20, 28199 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Schwartz, Peter H. E.. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Slemko, Gerald; Geschäftsführer: 3. Drebing, Ewald, * ‒.‒.‒‒, Bad Zwischenahn; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..