HRB 750040: Culmus Grundstücksgesellschaft mbH, Baltmannsweiler, Bebelstraße 11, 73666 Baltmannsweiler. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) sowie die Streichung des § 6 (Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 950.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR herabgesetzt. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR.
HRB 750040: Culmus Grundstücksgesellschaft mbH, Baltmannsweiler, Bebelstraße 11, 73666 Baltmannsweiler. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Halm, Wolfgang Eugen, Baltmannsweiler, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 750040: Culmus Grundstücksgesellschaft mbH, Baltmannsweiler, Silcherstraße 52, 73666 Baltmannsweiler. Änderung der Geschäftsanschrift: Bebelstraße 11, 73666 Baltmannsweiler.
HRB 750040: Culmus Grundstücksgesellschaft mbH, Baltmannsweiler, Silcherstraße 52, 73666 Baltmannsweiler. Nicht mehr Geschäftsführer: Kröll, Felix, Esslingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒.
HRB 750040: Culmus Grundstücksgesellschaft mbH, Baltmannsweiler, Silcherstraße 52, 73666 Baltmannsweiler. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag aus ihrem Vermögen die Nutzungslizenz an den Schutzrechten: (1) deutsches Patent Nr. 102004030721.0 (2) deutsches Patent Nr. 10 2010 008 220.1 (3) Gebrauchsmuster Nr. 20 2010 002 424.2 sowie (4) europäisches Patent Nr. PCT/EP2OI 1/000571 auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HALM Technik GmbH & Co. KG", Baltmannsweiler (Amtsgericht Stuttgart, HRA 733626) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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