HRB 25936: Cultrix Mobiler Pflegedienst GmbH, Oberhausen, Mülheimer Str. 126, 46045 Oberhausen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Pothmannsweg 14, 46047 Oberhausen.
HRB 25936: Cultrix Mobiler Pflegedienst GmbH, Oberhausen, Mülheimer Str. 126, 46045 Oberhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fursa, Erika, Mülheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 25936:Cultrix Mobiler Pflegedienst GmbH, Oberhausen, Mülheimer Str. 126, 46045 Oberhausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Mülheimer Str. 126, 46045 Oberhausen. Leistungen im Bereich der ambulanten Krankenpflege, Intensivpflege und alle Leistungen nach SGB V und SGB XI Zulassung mit der Speziffikation Peritonealdialyse. Außerdem Betreutes Wohnen, Altenheim, Pflegeheim. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Fursa, Erika, Mülheim, * ‒.‒.‒‒; Glikin, Viktoria, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Cultrix Mobiler Pflegedienst OHG, Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HR A 11436) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.