HRB 720883: Culture Holding GmbH, Bodman-Ludwigshafen, Seestraße 10, 78351 Bodman-Ludwigshafen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Lange, Thomas, Bodman-Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Lange, Thomas, Bodman-Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 720883: Culture Holding GmbH, Bodman-Ludwigshafen, Seestraße 10, 78351 Bodman-Ludwigshafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2019. Geschäftsanschrift: Seestraße 10, 78351 Bodman-Ludwigshafen. Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Lange, Thomas, Bodman-Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "CultureBooking AG", Bodman-Ludwigshafen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 720628), gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.