HRB 86560 B: CulturePlak Marketing GmbH, Berlin, Linkstraße 2, 10785 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Ströer Media Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 69534) bestehende Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung dieser Gesellschaft auf die aus dem Unternehmensvertrag berechtigte Obergesellschaft von Gesetzes wegen beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 86560 B: CulturePlak Marketing GmbH, Berlin, Linkstraße 2, 10785 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Ströer Media Deutschland GmbH mit dem Sitz in Köln (AG Köln HRB 69534) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 86560 B: CulturePlak Marketing GmbH, Berlin, Linkstraße 2, 10785 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Linkstraße 2, 10785 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Rieper, Ingo; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. von Kries-Voigt, Stefan, geb. Voigt; Nicht mehr Prokurist: 3. Franz, Andreas; 5. Boos, Björn, * ‒.‒.‒‒, Köln; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
CulturePlak Marketing GmbH, Berlin, Puschkinallee 6 A, 12435 Berlin. Geschäftsführer:; 6. Kükenshöner, Peter, * ‒.‒.‒‒, Magdeburg; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Stichel, Ralf-Thomas.
CulturePlak Marketing GmbH, Berlin, Puschkinallee 6 A, 12435 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Ströer Media Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 86560 - entstanden durch Formwechsel der Ströer Media Deutschland GmbH & Co. KG) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 10.05.2010 dahingehend geändert, dass der Beherrschungsvertrag mit Wirkung zum 31.12.2010 aufgehoben ist. Es besteht nunmehr nur noch ein Gewinnabführungsvertrag. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 02.12.2010 der Änderung zugestimmt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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