Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Oststraße 13, 38820 Halberstadt |
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a)
10.12.2024
Köhn |
HRB 114188: Cura Consulting GmbH, Halberstadt, Spiegelsbergenweg 99, 38820 Halberstadt. Die GVG Energies GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 145388 B) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 114188: Cura Consulting GmbH, Halberstadt, Spiegelsbergenweg 99, 38820 Halberstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2020 hat die Änderung des § 11 (Gewinnverwendung) der Satzung beschlossen.
HRB 114188: Cura Consulting GmbH, Halberstadt, Spiegelsbergenweg 99, 38820 Halberstadt. Die gvg zwickau gmbh mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 142336 B) und die gvg mühlenbeck gmbh mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 159198 B) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 15.6.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.