HRB 44852: Cura Sana Rheinhessen gemeinnützige GmbH, Wöllstein, Bahnhofstraße 29, 65520 Bad Camberg. Es wird ein Rumpfgeschäftsjahr, beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft am 01.04.2021 und endend am 31.12.2021, festgesetzt. Die nachfolgenden Geschäftsjahre werden ab dem 01.01.2022 auf das satzungsgemäßige Geschäftsjahr, beginnend jeweils am 01.01. eines Jahres und endend jeweils am 31.12. eines Jahres, festgesetzt.
HRB 44852: Cura Sana Rheinhessen gemeinnützige GmbH, Wöllstein, Bahnhofstraße 29, 65520 Bad Camberg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 44852: Cura Sana Rheinhessen gemeinnützige GmbH, Wöllstein, Bahnhofstraße 29, 65520 Bad Camberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Bernhard, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRB 44852: Cura Sana Rheinhessen gemeinnützige GmbH, Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 10, 55597 Wöllstein. Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 29, 65520 Bad Camberg. Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Bernhard, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Suchan, Cornelia, Bad Camberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 44852: Cura Sana Rheinhessen gemeinnützige GmbH, Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 10, 55597 Wöllstein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 und der Gesellschafterversammlungen der Cura Sana Harxheim gemeinnützige GmbH mit Sitz in Harxheim und der Cura Sana Sprendlingen gemeinnützige GmbH mit Sitz in Bad Camberg vom 29.08.2017 mit der Cura Sana Harxheim gemeinnützige GmbH mit Sitz in Harxheim (Amtsgericht Mainz HRB 46604) und der Cura Sana Sprendlingen gemeinnützige GmbH mit Sitz in Bad Camberg (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 5419) als übertragende Rechtsträger verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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