Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
9 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Trautzburg, Heide Karin |
|
|
a)
28.03.2023
Krüger |
HRB 109015 B: CuraDomo GmbH, Berlin, Breisgauer Straße 14, 14129 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. von Rieff, Henrik
HRB 109015 B: CuraDomo GmbH, Berlin, Breisgauer Straße 14, 14129 Berlin. Geschäftsführer: 3. von Rieff, Henrik, * ‒.‒.‒‒, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4. Warlimont, Gabriele, * ‒.‒.‒‒, Meckenheim; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Warlimont, Gabriele; Nicht mehr Prokurist: 2. von Rieff, Henrik
HRB 109015 B: CuraDomo GmbH, Berlin, Breisgauer Straße 14, 14129 Berlin. Prokura: 2. von Rieff, Henrik, * ‒.‒.‒‒, Potsdam; Einzelprokura
HRB 109015 B: CuraDomo GmbH, Berlin, Breisgauer Straße 14, 14129 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.01.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag ist die CuraDomo GmbH mit Sitz in Troisdorf (Amtsgericht Siegburg, HRB 13537) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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