HRB 754041: CureVac AG, Tübingen, Friedrich-Miescher-Straße 15, 72076 Tübingen. Die Gesellschaft hat am 03.05.2022 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "CureVac Beteiligungsverwaltungs AG", Wien (Firmenbuch Handelsregister Wien FN 556546 a) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.Bekanntmachung gemäß Art. 21 SE-VO, § 61d UmwG, § 19 öSEG: Verschmelzung der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG mit Sitz in Wien, Österreich, Universitätsring 10, A-1010 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 556546a auf die CureVac AG mit Sitz in Tübingen, Deutschland, Friedrich-Miescher-Str. 15, D-72076 Tübingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 754041. Bekanntmachung gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO). Zur Gründung einer Societas Europaea (SE) soll die CureVac Beteiligungsverwaltungs AG als übertragender Rechtsträger auf die CureVac AG als übernehmender Rechtsträger im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme ohne Liquidation gemäß Art. 17 Abs. 2 lit. a) SE-VO verschmolzen werden und die CureVac AG dabei die Rechtsform einer SE annehmen. Für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften werden gemäß Art. 21 lit. a) bis e) der SE-VO sowie unter Berücksichtigung von § 19 öSEG die folgenden Angaben bekanntgemacht: 1. Im Hinblick auf die CureVac Beteiligungsverwaltungs AG Rechtsform, Firma und Sitz der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG Rechtsform: Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht Firma: CureVac Beteiligungsverwaltungs AG Sitz: Wien, ÖsterreichRegister, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Urkunden hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Nummer FN 556546a Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG gemäß Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können. Gemäß Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedstaates Anwendung, das jeweils für die sich verschmelzende Gesellschaft gilt. Im somit auf die CureVac Beteiligungsverwaltungs AG anzuwendenden Recht ist der Gläubigerschutz in § 19 Abs. 2 öSEG, § 23 i.V.m. § 14 öSEG sowie in § 226 öAktG geregelt.Nach § 23 i.V.m. 14 öSEG haben Gläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG ein Recht auf Sicherheitsleistung gegenüber der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind; wobei die Bescheinigung nach Art. 25 Abs. 2 SE-VO erst ausgestellt werden darf, wenn allen Gläubigern, die einen Anspruch auf Sicherheitsleistung haben, eine angemessene Sicherheit geleistet wurde: Rechtzeitige Anmeldung: Den Gläubigern der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG ist, wenn sie sich spätestens binnen eines Monats nach dem Verlegungsbeschluss (einlangend) schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten.Die Hauptversammlung der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG, die über die gegenständliche Verschmelzung beschließen soll, wird voraussichtlich am 15. Juni 2022 stattfinden. Gläubiger haben ihre Ansprüche sohin bis voraussichtlich 15. Juli 2022 (einlangend) schriftlich bei der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG an der unten angegeben Adresse anzumelden. Glaubhaftmachung der Erfüllungsgefährdung: Gläubiger müssen ferner glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Kein Recht auf Befriedigung bzw. vorzugsweise Befriedigung: Ein Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nicht zu, wenn sie Befriedigung verlangen können bzw. wenn sie im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Anleihegläubiger und Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren, außer Aktien: Für Anleihegläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren, außer Aktien, gelten ebenfalls die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte. Die Bescheinigung nach Art. 25 Abs. 2 SE-VO darf überdies erst ausgestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten gleichwertige Rechte gewährt werden. Die CureVac Beteiligungsverwaltungs AG hat keine Anleihen oder mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapiere begeben.Nach § 226 öAktG haben Gläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG ein Recht auf Sicherheitsleistung gegenüber der CureVac AG bzw. CureVac SE, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Rechtzeitige Anmeldung: Den Gläubigern der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten (einlangend) nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung, zu diesem Zwecke melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten. Die Eintragung der Verschmelzung gilt als bekanntgemacht mit Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung ihrem ganzen Inhalt nach im Bundesanzeiger. Glaubhaftmachung der Erfüllungsgefährdung: Gläubiger müssen ferner glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Kein Recht auf Befriedigung bzw. vorzugsweise Befriedigung: Ein Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nicht zu, wenn sie Befriedigung verlangen können bzw. wenn sie im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Anleihegläubiger und Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren, außer Aktien: Für Anleihegläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren, außer Aktien, gelten ebenfalls die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte. Die CureVac Beteiligungsverwaltungs AG hat keine Anleihen oder mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapiere begeben. Nach § 19 Abs. 2 öSEG ist jedem Gläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der in § 221a Abs. 2 öAktG bezeichneten Unterlagen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass (i) weder separate Verschmelzungsberichte der Vorstände der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG bzw. der CureVac AG noch ein gemeinsamer Verschmelzungsbericht erstattet wurde (Art. 31 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 8 Abs. 3d öUmwG bzw. § 220a i.V.m. § 232 Abs. 2 öAktG), (ii) keine Verschmelzungsprüfung durch einen Verschmelzungsprüfer durchgeführt und auch kein Prüfbericht erstattet wurde (Art. 31 Abs. 1 SE-VO i.V.m. §§ 12 Abs. 3, 9 Abs. 3, 8 Abs. 3d öUmwG bzw. § 220b i.V.m. § 232 Abs. 2 öAktG), und (iii) keine Verschmelzungsprüfung durch den Aufsichtsrat der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG durchgeführt und auch kein Prüfbericht erstattet wurde (Art. 31 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 220c i.V.m. § 232 Abs. 2 öAktG). Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG eingeholt werden: CureVac Beteiligungsverwaltungs AG c/o DORDA Rechtsanwälte GmbH zH Mag Christoph Brogyányi Universitätsring 10, A-1010 WienModalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG gemäß Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Die CureVac Beteiligungsverwaltungs AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der CureVac AG. Deshalb existieren keine Minderheitsaktionäre und ein Barabfindungsangebot entfällt. Zudem wird die Alleinaktionärin CureVac AG auf die Auflage bzw Zusendung der Verschmelzungsunterlagen gemäß § 221a Abs. 2 öAktG i.V.m. § 108 Abs. 3 bzw. 5 öAktG verzichten.Die Angabe der gemäß Art. 21 lit. d) i.V.m. Art 24 SE-VO bzw gemäß § 19 i.V.m. § 21 öSEG vorgesehenen Informationen ist daher nicht erforderlich. Die für die SE vorgesehene Firma und ihr zukünftiger Sitz Die entstehende SE wird unter CureVac SE firmieren und ihren Sitz in Tübingen, Deutschland haben. 2. Im Hinblick auf die CureVac AG Rechtsform, Firma und Sitz der CureVac AG Rechtsform: Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Firma: CureVac AG Sitz: Tübingen, Deutschland. Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Urkunden hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, Deutschland, unter HRB 754041. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der CureVac AG gemäß Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Gemäß Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedstaates Anwendung, das jeweils für die sich verschmelzende Gesellschaft gilt. Im somit auf die CureVac AG anwendbaren deutschen Recht ist der Gläubigerschutz in §§ 22, 23 Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt. Danach haben Gläubiger der CureVac AG gegenüber der CureVac SE ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Rechtzeitige Anmeldung: Gläubiger müssen ihren Anspruch binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der CureVac AG nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Eintragung der Verschmelzung gilt als bekanntgemacht mit Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung ihrem ganzen Inhalt nach im Bundesanzeiger. In der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung sind die Gläubiger auf ihr Recht aus § 22 UmwG hinzuweisen. Glaubhaftmachung der Erfüllungsgefährdung: Gläubiger müssen ferner glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Kein Recht auf Befriedigung bzw. vorzugsweise Befriedigung: Ein Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nicht zu, wenn sie Befriedigung verlangen können bzw. wenn sie im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Anleihegläubiger: Für Anleihegläubiger der CureVac AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren, außer Aktien, gelten ebenfalls die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte. Die CureVac AG hat keine Anleihen oder mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapiere begeben. Spezielle Gläubigerschutzrechte nach SEAG: Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach §§ 8, 13 SEAG finden hier keine Anwendung, weil der künftige Sitz der SE aus deutscher Sicht im Inland sein wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der CureVac AG eingeholt werden:CureVac AG Friedrich-Miescher-Str. 15, 72076 Tübingen. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der CureVac AG gemäß Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Die CureVac AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der CureVac N.V., Satzungssitz: Amsterdam, Niederlande, Verwaltungssitz: Friedrich-Miescher-Str. 15, 72076 Tübingen, eingetragen im Handelsregister der Niederländischen Handelskammer unter: 77798031. Deshalb existieren keine Minderheitsaktionäre. Die CureVac N.V. wird in ihrer Eigenschaft als alleinige Muttergesellschaft der CureVac AG und der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG auf die Erstattung eines Verschmelzungsberichts, einer Verschmelzungsprüfung und eines Verschmelzungsprüfungsberichts verzichten.Die für die SE vorgesehene Firma und ihr zukünftiger Sitz: Die entstehende SE wird unter CureVac SE firmieren und ihren Sitz in Tübingen, Deutschland haben.
72076 Tübingen
Paul-Ehrlich-Str. 15, 72076 Tübingen
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.curevac.com
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: g: 1.000.000,00 EUR - 2.499.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: AG