Curitana - Gemeinnützige Soziale Dienste GmbH, Hamburg, Stückenstraße 60, 22081 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2011 mit der Curitana Häusliche Gesundheitspflege und Beratung GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 36159) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Curitana Häusliche Gesundheitspflege und Beratung GmbH am 07.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Curitana - Gemeinnützige Soziale Dienste GmbH, Hamburg, Stückenstraße 60, 22081 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Geschäftsanschrift: Stückenstraße 60, 22081 Hamburg.
Gemeinnütziges Werkhaus - Hilfe und Betreuung - GmbH, Hamburg, (Weidestraße 20 b, 22083 Hamburg).Die Gesellschafterversammlungen vom 20.10.2008 und 11.11.2008 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Curitana - Gemeinnützige Soziale Dienste GmbH.
Gemeinnütziges Werkhaus - Hilfe und Betreuung - GmbH, Hamburg (Weidestr. 20 B, 22083 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben einer ambulanten Pflegeeinrichtung in Hamburg gem. dem Sozialgesetzbuch XII: 1. Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes gem. § 70 Sozialgesetzbuch XII. 2. Haushaltshilfe gem. § 27 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XII. 3. Häusliche Pflege gem. § 61 Abs. 6 Sozialgesetzbuch XII. zu 1. Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes wird erbracht, wenn die Patienten Hilfe für die regelmäßige Führung ihres Gesamthaushaltes und eine Hilfestellung bei einzelnen besonders beschwerlichen Tätigkeiten benötigen. Diese Hilfe umfasst die regelmäßige Führung des Gesamthaushaltes mit sämtlichen notwendigen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, die die Patienten bisher selbständig erledigt haben (z. B. Einkaufen, Wasche, Reinigung der Wohnung, Behördengänge, Behörden-, Bank- und Schriftverkehr) einschließlich der persönlichen Betreuung von auf Hilfe angewiesenen Haushaltsangehörigen. Bei der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sollten die Ressourcen der Patienten genutzt werden und die Patienten sollen angeleitet werden, so viele hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie möglich selbst zu machen. zu 2. Die Haushaltshilfe wird erbracht, wenn der Patient grundsätzlich seinen Haushalt noch selber bewältigen kann, aber einzelne Tätigkeiten, z.B.: Kochen, Fensterputzen Gardinen aufhängen oder Treppen reinigen zu schwer für ihn geworden sind. Bei der Haushaltshilfe werden diese Tätigkeiten für die Patienten übernommen. zu 3. Die häusliche Pflege wird im Rahmen des 5GB XII geleistet. Die pflegerischen Leistungen umfassen die Leistungskomplexe Nummer 40, 41, 42, 22 und 23 aus dem Leistungskomplexkatalog der Stadt Hamburg. Die Leistungen werden nach dem § 68 Abs. 1 Satz 2 unter "Andere Verrichtungen" geleistet. Ziel der ambulanten Pflegeleistung ist es, den pflegebedürftigen Menschen trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbst bestimmtes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben in der eigenen häuslichen Umgebung zu ermöglichen. 2. Eine parteipolitische oder ideologisch ausgerichtete Betätigung der Gesellschaft ist ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile aus den Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. 6. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der Gesellschaft an die Hauptkirche der Stadt Hamburg St. Michaelis, die es unmittelbar und ausschließlich für kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Gemeinnütziges Werkhaus - Hilfe und Betreuung - GmbH, Hamburg (Weidestr. 24 b, 22083 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 03.11.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 51.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.075,89 um EUR 275,89 auf EUR 25.800,00 herabzusetzen und sodann um EUR 300,00 auf EUR 26.100,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Ausgeschieden Geschäftsführer: Nielsen, Amandus, Kaufmann, Hamburg; von Langsdorff, Petra Karin, geb. Lützkendorf, Kauffrau, Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Nielsen, Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.