Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Die Abwicklung ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. |
a)
21.08.2024
Grawunder |
13 |
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b)
Nicht mehr
Abwickler:
Robben, Wilhelm, Wallenhorst, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.11.2023
Grawunder |
HRB 203922: Currentum AG, Osnabrück, Hasetorwall 19, 49074 Osnabrück. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten. Nicht mehr Vorstand: Dr. Scherger, Albert, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Abwickler: Prof. Dr. Friggemann, Peter, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒; Robben, Wilhelm, Wallenhorst, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 203922: Currentum AG, Osnabrück, Hasetorwall 19, 49074 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 02.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.11.2021 mit der Weltring Solutions GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 27887 HB) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 203922: Currentum AG, Osnabrück, Hasetorwall 19, 49074 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 02.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.11.2021 mit der ATC Sicherheit und Technik GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 26547 HB) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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