HRA 709013: Curto Finanzdienstleistung e.K., Waghäusel, Schwarzwaldstr. 29, 68753 Waghäusel. (Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanzanlagen/Versicherungen und Unternehmensberatung und der Vermittlung solcher Anlagen. ). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Schwarzwaldstr. 29, 68753 Waghäusel. Inhaber: Curto, Giovanni, Neewiller / Frankreich, * ‒.‒.‒‒. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2019 mit Änderungen vom 04.09.2019 und des Versammlungsbeschlüsse des übertragenden Rechtsträgers vom 19.03.2019 und 04.09.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Curto Finanzdienstleistung GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 232514) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRA 709013: Curto Finanzdienstleistung e.K., Waghäusel, Schwarzwaldstr. 29, 68753 Waghäusel. (Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanzanlagen/Versicherungen und Unternehmensberatung und der Vermittlung solcher Anlagen. ). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Schwarzwaldstr. 29, 68753 Waghäusel. Inhaber: Curto, Giovanni, Neewiller / Frankreich, * ‒.‒.‒‒. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2019 mit Änderungen vom 04.09.2019 und des Versammlungsbeschlüsse des übertragenden Rechtsträgers vom 19.03.2019 und 04.09.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Curto Finanzdienstleistung GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 232514) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.