HRB 110109: Cuxhavener Mineralöl GmbH, Cuxhaven, Hafenkaje 1, 27472 Cuxhaven. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 110109: Cuxhavener Mineralöl GmbH, Cuxhaven, Hafenkaje 1, 27472 Cuxhaven. Prokura erloschen: Dahl-Glüsing, Ebba, Cuxhaven, * ‒.‒.‒‒.
Cuxhavener Mineralöl GmbH, Cuxhaven (Hafenkaje 1, 27472 Cuxhaven). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.02.2008 mit der Glüsing Mineralöl GmbH mit Sitz in Cuxhaven (AG Tostedt HRB 110105) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Cuxhavener Mineralöl GmbH, Cuxhaven (Hafenkaje 1, 27472 Cuxhaven). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.02.2008 mit der Oszmer Mineralöl GmbH mit Sitz in Cuxhaven (AG Tostedt HRB 110198) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.