HRB 6519:Cyprex-Systems Verwaltungs-GmbH, Nidda, Hintergasse 1, 63667 Nidda.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Cyprex-Systems Verwaltungs-GmbH, Nidda, Hintergasse 1, 63667 Nidda. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
Cyprex-Systems Verwaltungs-GmbH, Nidda, Hintergasse 1, 63667 Nidda. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Friedberg (Az. 63 IN 70/13) vom 05.09.2013 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Cyprex-Systems Verwaltungs-GmbH, Alsdorf (Hintergasse 1, 63667 Nidda). Der Sitz ist von Alsdorf nach Nidda (jetzt Amtsgericht Friedberg, HRB 6519) verlegt.
Cyprex-Systems Verwaltungs-GmbH, Nidda (Hintergasse 1, 63667 Nidda). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.01.2006 Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Alsdorf (bisher Amtsgericht Aachen HRB 13537) nach Nidda beschlossen. Gegenstand: Der Erwerb sowie die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Cyprex-Systems GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Alsdorf, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung und der Handel mit EDV-Software, sonstigen EDV-Dienstleistungen sowie Handel mit Computem und Computerkomponenten ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Zirzlmeier, Björn, Nidda, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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