HRB 20209:D & D Dine & Dance GmbH, Stuttgart, Stammheimer Str. 45, 70435 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Entertainment Lease & Consult GmbH", Tamm (Amtsgericht Stuttgart HRB 301849) um 250.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: D&D GmbH. Gegenstand geändert; nun: der Betrieb von Gaststätten, Nacht- und Tanzlokalen, Business-Clubs, Vergnügungslokalen, Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen, Mode-, Präsentations- Schulungs- und Verkaufsveranstaltungen. Vermietung und Leasing von Einrichtungen im Entertainment-Bereich, insbesondere von Medien-, Musik-, und Lichttechnik und von Gaststätten- und Nachtlokal-Einrichtungen, Franchising von Tanz- und Nachtlokalen, Gaststätten, Spiel- und Vergnügungsstätten, Business-Clubs, Lizenzerteilung aller Art, insbesondere von Markenrechten, Dienstleistungen wie Werbung, Public Relations, Beratung für Gastronomiebetriebe, Nacht- und Tanzlokale, Spiel- und Vergnügungsstätten und Unterhaltungsveranstaltungen. Verwaltung, Vermietung, Betrieb von Wohnheimen, Hotels, Fabrikgebäuden, Zimmervermietung sowie deren Makelung. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Stammkapital nun: 550.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.03.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Entertainment Lease & Consult GmbH", Tamm (Amtsgericht Stuttgart HRB 301849) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
71732 Tamm
Im Länderrain 10, 71732 Tamm
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: f: 500.000,00 EUR - 999.999,99 EUR
Branche: 11 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH