HRB 115942: D+H Mechatronic AG, Hamburg, Georg-Sasse-Straße 28-32, 22949 Ammersbek. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
HRB 115942: Dingfelder + Hadler AG, Hamburg, Georg-Sasse-Straße 28-32, 22949 Ammersbek. Die Hauptversammlung vom 29.09.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4, 11, 12, 15 und 20 sowie die Ergänzung um einen neuen § 13 beschlossen. Die Nummerierung der bisherigen Paragraphen verschiebt sich dementsprechend. Neue Firma: D+H Mechatronic AG. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die Forschung, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Handel, Montage und Wartung von elektromechanischen Antriebssystemen, Steuerungen und Produktergänzungen sowie die Übernahme von Dienstleistungen für andere Gesellschaften, insbesondere im Bereich IT. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der D + H Mechatronic Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 85057) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 115942: Dingfelder + Hadler AG, Hamburg, Georg-Sasse-Straße 28-32, 22949 Ammersbek. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2020 mit der BlueKit Factory GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 129869) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.