HRB 101686: D´Angelo Vermögensverwaltung GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 39, 66793 Saarwellingen. Bestellt als Geschäftsführer: D´Angelo, Chiara Valentina, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 101686: Susanne und Chiara D`ANGELO Vermögensverwaltung GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 39, 66793 Saarwellingen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: D´Angelo Vermögensverwaltung GmbH.
HRB 101686:Susanne und Chiara D`ANGELO Vermögensverwaltung GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 39, 66793 Saarwellingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2013. Geschäftsanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 39, 66793 Saarwellingen. Gegenstand: Die Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: D'Angelo, Susanne, Saarlouis, * ‒.‒.‒‒; Molitor, Wolfgang, Saarwellingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Susanne und Chiara D'ANGELO Vermögensverwaltung OHG, Saarwellingen (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 11522) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.