HRB 81340: DÜS ECKERT SPRACHENINSTITUT GmbH, Düsseldorf, Immermannstraße 65c, 40210 Düsseldorf. Die Ausgliederung wurde am 22.08.2017 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 81340: DÜS ECKERT SPRACHENINSTITUT GmbH, Düsseldorf, Immermannstraße 65c, 40210 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2017. Geschäftsanschrift: Immermannstraße 65c, 40210 Düsseldorf. Die Tätigkeit als Bildungsträger im Bereich Sprachausbildung, auch im Bereich berufsbezogener Sprachausbildung, der Betrieb einer Sprachschule sowie die Durchführung von Integrationskursen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eckert, Irina, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der DÜS ECKERT SPRACHENINSTITUT e.K. mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 24530 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.07.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.