HRA 1503:Döhler & Väthjunker OHG, Marktheidenfeld, Obertorstr. 3 - 7, 97828 Marktheidenfeld.Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Väthjunker, Irmgard, Kauffrau, Marktheidenfeld. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Döhler & Väthjunker OHG, Marktheidenfeld, Obertorstr. 3 - 7, 97828 Marktheidenfeld. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
Döhler & Väthjunker, Marktheidenfeld (Obertorstr. 3 - 7, 97828 Marktheidenfeld). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 01.05.2007 (Az. 1 IN 111/07) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32, 143 HGB.
Döhler & Väthjunker, Marktheidenfeld (Obertorstr. 5 - 7, 97828 Marktheidenfeld). Die D & V Döhler & Väthjunker GmbH mit dem Sitz in Marktheidenfeld (Amtsgericht Würzburg HRB 1753) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.