HRB 6339: Döllken Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Gladbeck, Beisenstr. 50, 45964 Gladbeck. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechträgers Döllken-Weimar GmbH (Amtsgericht Jena, HRB 101729) am 26.05.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6339: Döllken Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Gladbeck, Beisenstr. 50, 45964 Gladbeck. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.05.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.05.2015 mit der Döllken-Weimar GmbH mit Sitz in Nohra (Amtsgericht Jena, HRB 101729) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6339: Döllken Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Gladbeck, Beisenstr. 50, 45964 Gladbeck. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.03.2015 einen Teil des Vermögens der W. Döllken & Co. GmbH mit Sitz in Gladbeck (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 3646) als Gesamtheit (Teilbetrieb bestehend aus sämtlichen Geschäftsanteilen an der Döllken-Weimar GmbH mit Sitz in Nohra [Amtsgericht Jena, HRB 101729] sowie aus zwei Gewinnabführungsverträgen) im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Abspaltung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.04.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Döllken Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Gladbeck, Beisenstr. 50, 45964 Gladbeck.Prokura erloschen: Mundt, Hans-Günther, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒.