HRB 3935: Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH, Gladbeck, Beisenstraße 50, 45964 Gladbeck. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SURTECO GmbH am 31.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 3935: Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH, Gladbeck, Beisenstraße 50, 45964 Gladbeck. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2018 mit der SURTECO GmbH mit Sitz in Buttenwiesen (Amtsgericht Augsburg HRB 32748) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3935: Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH, Gladbeck, Beisenstraße 50, 45964 Gladbeck. Bestellt als Geschäftsführer: Pötz, Andreas, Weißensberg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 3935: Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH, Gladbeck, Beisenstraße 50, 45964 Gladbeck. Prokura erloschen: Dr. Schunck, Paul Stephan, Münster, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3935: Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH, Gladbeck, Beisenstraße 50, 45964 Gladbeck. Mit der SURTECO SE in Buttenwiesen-Pfaffenhofen (Amtsgericht Augsburg HRB 23000) als herrschendem Unternehmen ist am 29.06.2015 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2015 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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