HRA 6930: Dömer GmbH & Co. KG Stanz- und Umformtechnologie, Lennestadt-Langenei, An der Karlshütte 5, 57368 Lennestadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
HRA 6930: Dömer GmbH & Co. KG Stanz- und Umformtechnologie, Lennestadt-Langenei, An der Karlshütte 11, 57368 Lennestadt. Nach Berichtigung von Amts wegen Geschäftsanschrift: An der Karlshütte 5, 57368 Lennestadt.
HRA 6930:Dömer GmbH & Co. KG Stanz- und Umformtechnologie, Lennestadt-Langenei, An der Karlshütte 11, 57368 Lennestadt.Einzelprokura: Trudewind, Josef, Attendorn, * ‒.‒.‒‒.
Press- und Stanzwerk Dömer GmbH & Co. KG, Lennestadt-Langenei (An der Karlshütte 11, 57368 Lennestadt, Neue Firma: Dömer GmbH & Co. KG Stanz- und Umformtechnologie.
Press- und Stanzwerk Dömer GmbH & Co. KG, Lennestadt-Langenei (An der Karlshütte 11, 57368 Lennestadt). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10. Juli 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10. Juli 2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10. Juli 2007 mit der Josef Dömer Werkzeugbau GmbH mit Sitz in Lennestadt (AG Siegen, HRB 6033) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.