Dörr-Metallbau GmbH, Ailertchen (Lindenstr. 2-4, 56459 Ailertchen). Die Eintragung des Einzelkaufmanns ist am 09.10.2007 im Register des Amtsgerichts Montabaur unter HRA 20449 erfolgt.
Dörr-Metallbau GmbH, Ailertchen (Lindenstr. 2-4, 56459 Ailertchen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Ailertchen unter der Firma Dörr Metallbau e.K. weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.