Dörrbecker Handels GmbH & Co. KG, Ascheberg (Amelsbürener Straße 5, 59387 Ascheberg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dörrbecker Großhandel GmbH & Co. KG am 11.03.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dörrbecker Handels GmbH & Co. KG, Ascheberg (Amelsbürener Straße 5, 59387 Ascheberg). Firma und Sitz des persönlich haftenden Gesellschafters Dörrbecker Handels- Verwaltungs GmbH geändert in Davertia Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Nürnberg; nunmehr ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Davertia Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 19526). Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: Dörrbecker Beteiligungsgesellschaft mbH, Ascheberg (Amtsgericht Coesfeld HRB 7372), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2007 mit der Dörrbecker Großhandel GmbH & Co. KG mit Sitz in Ascheberg (Amtsgericht Coesfeld HRA 4203) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.