Dörrbecker Weil am Rhein GmbH & Co. KG, Ascheberg, (Amelsbürener Straße 5, 59387 Ascheberg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dörrbecker Großhandel GmbH & Co. KG mit Sitz in Ascheberg ( Amtsgericht Coesfeld HRA 4203 ) am 01.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dörrbecker Weil am Rhein GmbH & Co. KG, Ascheberg, (Amelsbürener Straße 5, 59387 Ascheberg).Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: GKD Verwaltungsgesellschaft mbH, Ascheberg (Amtsgericht Coesfeld HRB 7460). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Dörrbecker Beteiligungsgesellschaft mbH, Ascheberg (Amtsgericht Coesfeld HR B 7372), einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der Dörrbecker Großhandel GmbH & Co. KG mit Sitz in Ascheberg (Amtsgericht Coesfeld HRA 4203) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.