HRB 170109: Dünendorf Puan Klent gemeinnützige Aktiengesellschaft, Hamburg, Wandsbeker Chaussee 8, 22089 Hamburg. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRB 170109: Dünendorf Puan Klent gemeinnützige Aktiengesellschaft, Hamburg, Wandsbeker Chaussee 8, 22089 Hamburg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.06.2021. Geschäftsanschrift: Wandsbeker Chaussee 8, 22089 Hamburg. Gegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, insbesondere der überregionalen, außerschulischen Bildung, Jugendbegegnung und Fortbildung auf den Gebieten Kunst, Kultur, Sport, Umwelt und Gesundheit und die Unterstützung hilfebedürftiger Personen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, zur Förderung der in diesem Absatz genannten Zwecke. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb einer inklusionsorientierten Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte auf Sylt, in der bundesweite Bildungs- und Begegnungsarbeit für junge Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen angeboten wird. Die Aufenthalte, insbesondere von Gruppen von Kindern und Jugendlichen, sollen konkreten Erziehungs-, Ausbildungs-, Gesundheits- oder Fortbildungszwecken sowie der Teilhabe an gemeinschaftsfördernden, sozialen und ökologischen Aktivitäten dienen. 3. Darüber hinaus sind Gegenstand der Gesellschaft der Betrieb, die Verwaltung und die Weiterentwicklung der Hamburger Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte Puan Klent auf Sylt zum Dünendorf Puan Klent. 4. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke, dies auch durch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften. 5. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Satzung alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. 6. Über die Änderung des Zwecks der Aktiengesellschaft entscheidet die Hauptversammlung. Der Beschluss gilt als gefasst, wenn 100 Prozent der abgegebenen Stimmen in der Hauptversammlung dafür gestimmt haben, wobei mindestens eine Stimme auf die Stiftung Hamburger Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte Puan Klent auf Sylt (Stiftung Puan Klent) entfallen muss. Grundkapital: 260.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat bis zu drei Vorstandsmitglieder. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstandsvorsitzender: Bötcher, Horst, Bremen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Vorstand: Klix, Peter Heinz, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Simsky, Jörg, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Stiftung "Hamburger Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte Puan Klent auf Sylt Stiftung d.b.R." mit Sitz in Hamburg nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.06.2021 und des Zustimmungsbeschlusses des Verwaltungsrats des übertragenden Rechtsträgers vom 11.06.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.07.2021 wirksam geworden. Der Vorstand wird - nach Zustimmung des Aufsichtsrats - ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.05.2026 durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bareinlage ein- oder mehrmalig um bis zu 130.000,00 EUR auf 390.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.