HRB 11125: Dürr Systems GmbH, Stuttgart, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.07.2016 in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "Dürr Systems AG", Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 757705) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11125: Dürr Systems GmbH, Stuttgart, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Gesellschaft hat am 14.06.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 11125: Dürr Systems GmbH, Stuttgart, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaufmann, Joachim, Eislingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11125: Dürr Systems GmbH, Stuttgart, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 22.09.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.09.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dürr Systems spol. s r.o.", Bratislava (Slowakei) (Bezirksgericht Bratislava I 36 610 691) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11125: Dürr Systems GmbH, Stuttgart, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Grobe, Johannes T., Lohr am Main, * ‒.‒.‒‒.
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