HRB 91713: Düsseldorf Arcaden Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Wiesenhüttenstraße 11, 60329 Frankfurt am Main. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Düsseldorf/Wilmersdorfer Arcaden S.à.r.l., Luxemburg am 12.01.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 91713: Düsseldorf Arcaden Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Wiesenhüttenstraße 11, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 29.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Düsseldorf/ Wilmersdorfer Arcaden S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg (Registre de Commerce et des Societes Nr. B109142 ) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht von Luxemburg, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 91713: Düsseldorf Arcaden Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wiesenhüttenstraße 11, 60329 Frankfurt am Main.
HRB 91713: Düsseldorf Arcaden Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Der Übertragende Rechtsträger hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans über eine grenzüberschreitende Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht.An der Verschmelzung sind als übertragende Gesellschaft: die Düsseldorf Arcaden Verwaltungs GmbH, eine nach deutschem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland und Geschäftsanschrift Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 91713 (DAV), als übernehmende Gesellschaft: die Düsseldorf/Wilmersdorfer Arcaden S.à r.l., eine nach luxemburgischem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) mit Sitz in 4, Boulevard Royal, 2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B109142 (DWA), beteiligt. Die Gläubiger des Übertragenden Rechtsträgers können nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG Sicherheit für ihre Forderung verlangen, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Hierfür müssen sie ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach dieser Bekanntmachung entstanden sind.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 122j UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber dem Übertragenden Rechtsträger unter deren Geschäftsanschrift (Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main) unter genauer Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung geltend zu machen. Nach Ablauf von zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Die Rechte der Gläubiger der DWA als der übernehmenden Gesellschaft richten sich nach dem Recht von Luxemburg. Nach luxemburgischem Recht kann jeder Gläubiger innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung der Verschmelzung im Amtsblatt Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen und von einer der beteiligten Gesellschaften Sicherheit für die Erfüllung seiner Forderungen beantragen. Über den Widerspruch und die Stellung einer Sicherheit entscheidet das zuständige Gericht in Luxemburg. Dabei wird das Gericht einen solchen Antrag ablehnen, soweit der Gläubiger nicht hinreichend darzulegen vermag, dass die finanzielle Situation des Übernehmenden Rechtsträgers nach der Verschmelzung weniger Sicherheit für die Erfüllung der Forderung des Gläubigers bietet. Ein fristgerecht eingelegter Widerspruch hat zur Folge, dass die Verschmelzungsurkunde nicht ausgefertigt werden darf bis der Widerspruch durch den Gläubiger zurückgenommen oder durch rechtskräftige Entscheidung des zuständigen Gerichts aufgehoben worden ist.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der Übertragenden Rechtsträger ist nicht bekannt zu machen, da es sich um eine Verschmelzung handelt, bei der sich alle Anteile des Übertragenden Rechtsträgers in der Hand des Übernehmenden Rechtsträgers befinden. Gleichermaßen sind auch bei dem Übernehmenden Rechtsträger keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden, da es sich bei der DWA um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Ivanhoé Cambridge Luxembourg S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in 4, Boulevard Royal, 2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B109039, handelt.Es sind keine besonderen Vereinbarungen hinsichtlich der Ausübung der Gläubigerrechte der Übertragenden Rechtsträgern oder der DWA getroffen worden. Gläubiger können durch schriftliches, an eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gerichtetes und an deren jeweiligen Sitz adressiertes Verlangen (kostenfrei) Informationen über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte erhalten. Verlangen können schriftlich entweder an die Düsseldorf Arcaden Verwaltungs GmbH, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, oder an die Düsseldorf/Wilmersdorfer Arcaden S.à r.l., 4, Boulevard Royal, 2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gerichtet werden.
HRA 24008: Düsseldorf Arcaden GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Klaus-Bungert-Str. 1, 40468 Düsseldorf. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Düsseldorf Arcaden Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91713). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen