HRB 84370: Düsseldorfer Schlüsseldienst Költerhoff GmbH, Düsseldorf, Friedrich-Ebert-Straße 17, 40210 Düsseldorf. Die Ausgliederung ist auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.08.2018 eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 84370: Düsseldorfer Schlüsseldienst Költerhoff GmbH, Düsseldorf, Friedrich-Ebert-Straße 17, 40210 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2018. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 17, 40210 Düsseldorf. Gegenstand: Der Handel von mechanischer sowie elektronischer Schließ- und Sicherheitstechnik sowie das Erbringen von Schlüsseldienstleistungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hopf, Hartmut, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Hopf, Hartmut, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Düsseldorfer Schlüsseldienst Kurt Költerhoff Inhaber Hartmut Hopf e.K. in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 5035) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.08.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.