HRB 702344:D & F Bauholding GmbH, Offenburg, Heinrich-Hertz-Straße 25, 77656 Offenburg.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2014 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fischer-Bau GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 472311) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
HRB 702344:D & F Bauholding GmbH, Offenburg, Heinrich-Hertz-Straße 25, 77656 Offenburg.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 01.09.2014 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
D & F Bauholding GmbH, Offenburg (Heinrich-Hertz-Straße 25, 77656 Offenburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2008. Gegenstand: Erwerb von Beteiligungen, insbesondere von Mehrheitsbeteiligungen, an Unternehmen der Baubranche sowie die unternehmerische Führung und Koordination dieser Beteiligungsunternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Huber, Markus, Oberkirch, * ‒.‒.‒‒; Rendler, Silvie, Oberkirch, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.