D + W Handels-GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Stralsund (Werner-von-Siemens-Straße 12, 18437 Stralsund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Friedrich Lange GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 30491) am 04.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
D + W Handels-GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Stralsund (Werner-von-Siemens-Straße 12, 18437 Stralsund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Friedrich Lange GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 30491) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.