HRB 4057: D-EU-packt´s GmbH, Hagen, Delsterner Straße 41, 58091 Hagen. Der mit der der Weyreuter packt´s GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 2050) am 09.12.2000 abgeschlossene Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.12.2014 zum 31.12.2014 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
D-EU-packt´s GmbH, Hagen, Delsterner Straße 41, 58091 Hagen. Eintragung Lf. Nr. 4, Sp. 6 b) vom 10.09.2010 bzgl. der Verschmelzung mit der Weyreuter packts´s GmbH, Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 2050) wurde nach Antragsrücknahme gerötet.
D-EU-packt´s GmbH, Hagen, Reichsbahnstraße 16 - 24, 58089 Hagen. Geschäftsanschrift: Delsterner Straße 41, 58091 Hagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2010 mit der Weyreuter packt´s GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 2050) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.