HRB 3365: D-M-C Dental-Medical-Center Verwaltungsgesellschaft mbH, Zeitlofs, Bergstraße 8, 97799 Zeitlofs-Eckarts. Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2022 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens.
D-M-C Dental-Medical-Center Verwaltungsgesellschaft mbH, Bad Brückenau, Hofgasse 10, 97769 Bad Brückenau.Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Hofgasse 10, 97769 Bad Brückenau. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Anschaffung von Anlagen aller Art sowie deren Vermietung an Dritte. Das Unternehmen kann Aufträge über die Übernahme von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben in den Betrieben übernehmen, deren Ausstattung es Dritten mietweise zur Verfügung gestellt hat. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Erwerb von Immobilien aller Art. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist ferner der Betrieb eines Musikverlages, Musikproduktion, Erstellung von Marken, Labels, Vertrieb von Ton- und Bildträgern jeder Art und Handel mit Lizenzen aller Art, insbesondere Musik- und Urheberrechten, sowie der Verkauf von Dentalerzeugnissen aller Art. Weiterhin betreibt das Unternehmen einen zahnmedizinischen Fachverlag und erstellt und vertreibt Fachpublikationen in Schrift, Bild und auf Video. Das Unternehmen betreibt online-Plattformen. Das Unternehmen führt Teile seiner Tätigkeiten unter den Geschäftsbezeichnungen "Empress Verlag"und "Empress Dental" aus. Die Empress Verlag GmbH mit dem Sitz in Zeitlofs (Amtsgericht Schweinfurt HRB 5638) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.