D. Andrigo Baugesellschaft mbH, Raisdorf(Lise-Meitner-Strasse 12, 24223 Raisdorf). Die Verschmelzung ist mit der am 25.09.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 1063 PL) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
D. Andrigo Baugesellschaft mbH, Raisdorf(Lise-Meitner-Strasse 12, 24223 Raisdorf). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die DASA-Bau Bauträgergesellschaft mbH mit Sitz in Raisdorf (Amtsgericht Kiel, HRB 1063 PL) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..