D. Services Immobilien GmbH, Hofheim am Taunus (Johannes-Gutenberg-Str. 3-5, 65719 Hofheim am Taunus). Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 43170) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
D.Services GmbH, Hofheim am Taunus (Johannes-Gutenberg-Str. 3-5, 65719 Hofheim am Taunus). Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Absatz 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: D. Services Immobilien GmbH. Neuer Gegenstand: Grundstücks- und Hausverwaltung, Grundstückserwerb und Grundstücksveräußerung, Schätzen von Immobilien, Wohnungsvermietung und Gewerberaumvermietung. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.01.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafter vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung aufdie dadurch neu gegründete D.Logistics Services GmbH mit Sitz in Hofheim am Taunus (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 77166) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.