D.A. Stuart Holding GmbH, Neuss, (Königstraße 1, 41460 Neuss).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Houghton (Europe) GmbH am 09. Oktober 2008 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
D.A. Stuart Holding GmbH, Neuss, (Königstraße 1, 41460 Neuss).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09. September 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09. September 2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09. September 2008 mit der Houghton (Europe) GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen, HRB 5357) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nach der Eintragung vom 12.09.2008, in der die Firma des übernehmenden Rechtsträgers versehentlich falsch erfasst worden war, wurde diese Firma von Amts wegen berichtigt.
D.A. Stuart Holding GmbH, Neuss, (Königstraße 1, 41460 Neuss).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09. September 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09. September 2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09. September 2008 mit der Hougthon (Europe) GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen, HRB 5357) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
D.A. Stuart Holding GmbH, Neuss, (Königstraße 1, 41460 Neuss).Nicht mehr Geschäftsführer: Vos, Peter, Görgeshausen, * ‒.‒.‒‒; Werhahn, Anton, Dipl.-Kaufmann, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. van Kann, Jürgen, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Mahncke, Lutz, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Dr. Werhahn, Michael, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
D.A. Stuart Holding GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Der mit der Stuart VV GmbH, Neuss (Amtsgericht Neuss, HRB 13456) am 10. Juni 1997 abgeschlossene Behherschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist duch Vertrag vom 20. Dezember 2006 mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2006 aufgehoben.
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