D.C.S.S. Handels GmbH, Dortmund (Hangeneystr. 119, 44379 Dortmund). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter übertragen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Dortmund weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Dortmund
Rechtsform: GmbH