Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Johann-Neusch-Passage 1, 79336
Herbolzheim |
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a)
13.10.2023
Gottschaldt |
D.Engler GmbH, Herbolzheim, Weinstraße 14, 79336 Herbolzheim. Bestellt als Geschäftsführer: Engler, Daniel, Herbolzheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heinrich, Carolin, geb. Engler, Ettenheim, * ‒.‒.‒‒.
DE-Finanzvermittlung GmbH, Herbolzheim, Weinstraße 14, 79336 Herbolzheim. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: D.Engler GmbH. Gegenstand geändert; nun: Betreuung und Verwaltung von Kundenunterlagen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Heinrich, Carolin, geb. Engler, Ettenheim, * ‒.‒.‒‒.
DE-Finanzvermittlung GmbH, Herbolzheim (Weinstr. 14, 79336 Herbolzheim). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.07.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Engler Unternehmensgruppe GmbH", Herbolzheim (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 270619) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.